{"id":10253,"date":"2018-01-09T17:42:49","date_gmt":"2018-01-09T17:42:49","guid":{"rendered":"https:\/\/multiacademstg.wpengine.com\/eugdpracademy\/?post_type=knowledgebase&#038;p=10253"},"modified":"2023-11-27T23:19:08","modified_gmt":"2023-11-27T23:19:08","slug":"vier-hauptfragen-fur-die-einholung-und-verwaltung-von-einwilligungen-betroffener-personen-gemas-dsgvo","status":"publish","type":"adv_resources","link":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/artikel\/vier-hauptfragen-fur-die-einholung-und-verwaltung-von-einwilligungen-betroffener-personen-gemas-dsgvo\/","title":{"rendered":"Vier Hauptfragen f\u00fcr die Einholung und Verwaltung von Einwilligungen betroffener Personen gem\u00e4\u00df DSGVO"},"content":{"rendered":"<p>In <a href=\"https:\/\/staging.advisera.com\/gdpr\/definitions\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 4<\/a> f\u00fchrt die Datenschutzverordnung die &#8222;Einwilligung der betroffenen Person&#8220; ein als &#8222;jede freiwillig f\u00fcr den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverst\u00e4ndlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erkl\u00e4rung oder einer sonstigen eindeutigen best\u00e4tigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist\u201c. Mit anderen Worten legitimiert die betroffene Person durch ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten praktisch diese Verarbeitung.<\/p>\n<p>So sehr diese Auslegung f\u00fcr die Verantwortlichen von personenbezogenen Daten verlockend klingt, ist die Verwendung der Einwilligung als Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung nicht der beste und sicherlich nicht der einfachste Weg die Einhaltung der <a href=\"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/artikel\/was-ist-die-eu-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">DSGVO<\/a> zu gew\u00e4hrleisten. Dieser Artikel enth\u00fcllt einige der Mythen in Bezug auf die Zustimmung und versucht, bestimmte verwandte FAQ zu beantworten.<\/p>\n<h2>1) Einwilligung \u2013 Wirbel um etwas, das bereits bestand?<\/h2>\n<p>Die erste Frage lautet: Handelt es sich dabei eigentlich um eine rechtliche Neuheit? Kurze Antwort: Nein, aber es ist komplizierter.<\/p>\n<p>Die Einwilligung war bereits in der DSGVO-Vorg\u00e4ngerin, der EU-Richtlinie 95\/46\/EG, einem aktuellen rechtlichen Datenschutzrahmen f\u00fcr die EU-Mitgliedstaaten enthalten (um mehr \u00fcber den Vergleich zwischen der EU-Richtlinie 95\/46\/EG und der DSGVO zu erfahren, lesen Sie bitte den Artikel: <a href=\"https:\/\/staging.advisera.com\/articles\/eu-gdpr-vs-european-data-protection-directive\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">EU GDPR vs. European data protection directive<\/a>). Dieser Rahmen wurde als solcher umfassend verwendet, wenn auch mit viel gr\u00f6\u00dferer Freiheit als urspr\u00fcnglich beabsichtigt. Infolge der Verwendung und des Missbrauchs kooptiert die DSGVO das Konzept der Zustimmung, schreibt jedoch strengere Anforderungen vor.<br \/>\n<div id=\"middle-banner\" class=\"banner-shortcode\"><\/div><script>loadMiddleBanner();<\/script><div id=\"sidebar-banner-trigger\" class=\"banner-shortcode\"><\/div><\/p>\n<h2>2) DSGVO-Einwilligungsanforderungen<\/h2>\n<p>Die zweite Frage lautet: Wie verwalten wir die Einwilligung in einer DSGVO-konformen Weise?<\/p>\n<p>Lassen Sie uns die Begriffe kl\u00e4ren: Einwilligung ist ein <em>Ergebnis<\/em>, das aus einem Mechanismus hervorgeht, der danach strebt, dieses zu erlangen.<\/p>\n<p>Dieses Ergebnis muss eine zeitliche Beschr\u00e4nkung aufweisen, die nicht unbegrenzt g\u00fcltig sein kann und, wenn es einmal vorliegt, einen positiven Hinweis auf die Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und dem f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen enth\u00e4lt. Obwohl die Zustimmung in Bezug auf ihre maximale Dauer eingeschr\u00e4nkt werden muss, ist es gesetzlich nicht erforderlich, ihre minimale G\u00fcltigkeitsdauer zu bestimmen, d.h. sie definiert nicht und kann auch keine obligatorische G\u00fcltigkeitsdauer definieren.<\/p>\n<p>Der Einwilligungsmechanismus muss die folgenden Anforderungen und Einschr\u00e4nkungen erf\u00fcllen:<\/p>\n<ul>\n<li>Um die Datenverarbeitung durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, muss zuvor eine Einwilligung eingeholt werden. Nach Ablauf muss die Einwilligung erneut eingeholt werden. Der Datenverantwortliche kann keine Mindestdauer f\u00fcr die Verarbeitung festlegen und sie den betroffenen Personen aufdr\u00e4ngen, diese k\u00f6nnen ihre Zustimmung zu einem beliebigen Zeitpunkt widerrufen.<\/li>\n<li>Die verwendete Methode muss sicherstellen, dass die betroffene Person \u00fcber die Verarbeitung gut informiert war (d.h. in einer eindeutigen und klaren Sprache). Sie muss auch eingeholt werden, bevor die Person der genauen Art der Verarbeitung zustimmt (Detailgenauigkeit ist hier sehr streng), die in der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung erw\u00e4hnt wird. Sie erfordert auch eine best\u00e4tigende Handlung (d.h. vorausgesetzte oder passive Zustimmung sind nicht konform).<\/li>\n<li>Der Mechanismus h\u00e4ngt auch vom Kontext ab. Da es eine weitere Bestimmung gibt, die besagt, dass die Einwilligung freiwillig gegeben werden muss, wird sie nicht als g\u00fcltig erachtet, wenn die betroffene Person keine wirkliche und freie Wahl hatte oder die Einwilligung nicht ohne Nachteile zu erlangen, zur\u00fcckgezogen oder verweigert werden kann (was in bestimmten Situationen der Fall sein k\u00f6nnte, wie beispielsweise bez\u00fcglich Besch\u00e4ftigung oder Beziehungen zwischen B\u00fcrgern und Staat).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss der Datenverantwortliche, obwohl die DSGVO keine Mittel f\u00fcr die Verwaltung der Einwilligung bestimmt, nachweisen k\u00f6nnen, dass die Einwilligung aufgrund aller mit ihr verbundenen Informationen erteilt wurde. Hier sind einige Beispiele f\u00fcr Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten: Unterschriften auf Papierformularen, Kontrollk\u00e4stchen, &#8222;Hier klicken&#8220; -Schaltfl\u00e4chen, \u00dcbermittlungsprotokolle, Bildschirmausdrucke, digital signierte Dokumente, Anrufaufzeichnungen usw.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus umfasst die DSGVO das Einverst\u00e4ndnis der Eltern\/Erziehungsberechtigten f\u00fcr Kinder. Der Mechanismus zur Einholung der Einwilligung muss hier zwei Bedingungen enthalten: eine ausreichend zuverl\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung des Alters des Kindes zum Zeitpunkt der Erhebung (besonders schwierig im Zusammenhang mit Online-Diensten) und die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache (Visualisierung wird empfohlen), die f\u00fcr das Kind leicht verst\u00e4ndlich ist. Die Altersgrenze f\u00fcr die Einholung der Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten wird von der jeweiligen Aufsichtsbeh\u00f6rde der EU-Mitgliedstaaten festgelegt, sofern dieses Alter zwischen 13 und 18 Jahren liegt.<\/p>\n<h2>3) Bestimmung der Notwendigkeit<\/h2>\n<p>Unsere dritte Frage lautet: In welchen Szenarien ist eine Zustimmung wirklich notwendig, d.h. wann <em>m\u00fcssen<\/em> Datenverantwortliche sie anwenden? Und warum muss diese Frage gestellt werden?<\/p>\n<p>Es ist anzumerken, dass der Einwilligungsmechanismus eine von mehreren Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Verarbeitung gem\u00e4\u00df DSGVO darstellt (um mehr \u00fcber die 6 Rechtsgrundlagen zu erfahren, lesen Sie bitte diesen Artikel: <a href=\"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/artikel\/ist-die-einwilligung-notwendig-sechs-rechtliche-grundlagen-fur-die-datenverarbeitung-gemas-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Ist die Einwilligung notwendig? Sechs rechtliche Grundlagen f\u00fcr die Datenverarbeitung gem\u00e4\u00df DSGVO<\/a>).<\/p>\n<p>Trotz des \u00f6ffentlichen Wirbels ist die Zustimmung, die am h\u00e4ufigsten zitierte und unbeliebteste Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung. Wie wir bereits er\u00f6rtert haben, erfordert es den gr\u00f6\u00dften Aufwand, sie zu erhalten und zu verwalten, w\u00e4hrend sie das gr\u00f6\u00dfte Manko mit sich bringt, denn sie kann jederzeit widerrufen werden. Dies f\u00fchrt automatisch zur Einstellung der Weiterverarbeitung und erfordert m\u00f6glicherweise auch die Erf\u00fcllung des Rechtes auf L\u00f6schung personenbezogener Daten innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen.<\/p>\n<p>Den Datenverantwortlichen wird empfohlen, alle anderen Rechtsgrundlagen zu analysieren und ihre Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend zu begr\u00fcnden. Wenn diese M\u00f6glichkeiten ersch\u00f6pft sind, bleibt die Einwilligung als letzter Ausweg.<\/p>\n<h2>4)\u00a0Was machen wir mit bestehenden Einwilligungen?<\/h2>\n<p>Wie oben erw\u00e4hnt, besteht die Einwilligung als Mechanismus\/Ergebnis seit mehr als 20 Jahren. Dies war ein Ergebnis der EU-Richtlinie 95\/46\/EG und viele Organisationen nutzen sie seit Jahren. Es kann davon ausgegangen werden, dass in ihren aktiven oder Archiv-Systemen ein gewisser Prozentsatz an Einwilligungsnachweisen vorhanden ist, anhand denen die fortw\u00e4hrende Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet.<\/p>\n<p>Die vierte Frage ist sehr wichtig. M\u00fcssen Datenverantwortliche eine &#8222;neue&#8220; DSGVO-konforme Zustimmung f\u00fcr jede lebende Person einholen, deren personenbezogene Daten sie derzeit verarbeiten? Nun, die DSGVO &#8222;hilft&#8220; hier. Im Erw\u00e4gungsgrund 171 hei\u00dft es: &#8222;Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem\u00e4\u00df der Richtlinie 95\/46\/EG beruht, ist es nicht erforderlich, dass die betroffene Person erneut ihre Einwilligung gem\u00e4\u00df DSGVO erteilt, so dass der Verantwortliche die Verarbeitung nach dem Zeitpunkt der Anwendung der vorliegenden Verordnung fortsetzen kann.&#8220;<\/p>\n<p>Beachten Sie jedoch, dass eine zu weit gefasste Definition der Datenverarbeitung, wie sie in diesen Mechanismen der &#8222;Verm\u00e4chtniseinwilligung&#8220; dargestellt wird, in Verbindung mit einer Nicht-Benachrichtigung der betroffenen Personen gem\u00e4\u00df den DSGVO-Bedingungen, eine Nichteinhaltung darstellen k\u00f6nnte. Dies gilt insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten verwendet werden und die Einwilligung urspr\u00fcnglich f\u00fcr einen anderen Zweck erteilt wurde.<\/p>\n<h2>Phrasen zum Mitnehmen<\/h2>\n<p>Kurz gesagt kann der Ansatz zur Einwilligung betroffener Personen in zwei S\u00e4tzen zusammengefasst werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Verwenden Sie die Einwilligung nur wenn dies notwendig ist und handhaben Sie sie mit Vorsicht.<\/li>\n<li>Gehen Sie nicht davon aus, dass man mit Ihren Gesch\u00e4ftsbed\u00fcrfnissen einverstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Laden Sie diesen kostenlosen<\/em> <a href=\"https:\/\/info.staging.advisera.com\/eugdpracademy\/free-download\/project-plan-for-eu-gdpr-implementation\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Projektplan f\u00fcr die EU DSGVO-Umsetzung<\/a> <em>herunter, um herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt Sie am besten beginnen Einwilligungen zu erheben.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Artikel 4 f\u00fchrt die Datenschutzverordnung die &#8222;Einwilligung der betroffenen Person&#8220; ein als &#8222;jede freiwillig f\u00fcr den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverst\u00e4ndlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erkl\u00e4rung oder einer sonstigen eindeutigen best\u00e4tigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":64,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","tags":[],"class_list":["post-10253","adv_resources","type-adv_resources","status-publish","hentry","adv_resource_type-articles-de","adv_standard-eu-gdpr-de","adv_topic-implementation","adv_level-beginner"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/adv_resources\/10253","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/adv_resources"}],"about":[{"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/adv_resources"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/64"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10253"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/adv_resources\/10253\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10253"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.advisera.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10253"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}